31.03.2009
Bildungsprprämie
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung vergibt seit dem 01.12.2008 Prämiengutscheine im Rahmen der Bildungsprämie. Einen Prämiengutschein in Höhe von max.154€ können Erwerbstätige erhalten,deren zu versteuerndes Einkommen derzeit 17900€ (oder 35800€ bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen Sie selbst für Ihre Weiterbildung ausgeben. Weitere Infos finden sie hier: www.bildungspraemie.info
31.03.2009
Qualifizierung bei Kurzarbeit
Bezieher und Bezieherinen von Kurzarbeitergeld können aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds vom Arbeitsamt gefördert werden. Der Standartsatz für allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen beträgt 60%. Es gibt weitere Zuschläge abhängig von der Unternehmensgröße und der Benachteiligung der Arbeitnehmer. Die Höchstfördergrenze beträgt 80% der Kosten. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrer Arbeitsagentur.
14.10.2008
Bildungsscheck NRW: Weiter in 2009
Auch in 2009 unterstützt das Land NRW berufliche Fortbildungen mit dem Bildungsscheck. Wie bisher werden 50% der Fortbildungskosten, maximal 500 ,- € übernommen. Folgende Änderungen gelten jedoch ab Oktober 2008:
- pro Betrieb können 10 Bildungsschecks in einem Kalenderjahr beantragt werden - pro Beschäftigter kann 1 Bildungsscheck im Kalenderjahr genutzt werden
Darüber hinaus kann jeder Beschäftigte auch privat für berufliche Fortbildungen einen Bildungsscheck im Kalenderjahr nutzen.
Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen bei Ihrer Fortbildung.
05.11.2007
Änderung unserer Faxnummer
bitte beachten Sie unsere neue Faxnummer: +49 202 69 58 79 - 19
10.07.2007
Ergänzende Information zum Bildungsscheck
Bildungsschecks soll es bis 2013 geben. Für Rückfragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.
05.06.2007
Seit dem 01.06.2007 Änderungen beim Bildungsscheck
. Der Scheck ist jetzt begrenzt auf 500 € . Es werden pro Person und Jahr nur noch maximal 2 Schecks ausgegeben. . Es werden pro Unternehmen maximal 20 Schecks genehmigt . Es wird voraussichtlich kein Einzelunterricht mehr genehmigt. . Es werden keine eintägigen Fortbildungsmaßnahmen mehr gefördert. . Die Schecks müssen innerhalb von 3 Monaten eingelöst werden.
Diese Informationen basieren auf einem Gespräch mit der Quallianz in Wuppertal am 01.06.2007
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